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   BFH, 10.04.1991 - II B 150/90   

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https://dejure.org/1991,7756
BFH, 10.04.1991 - II B 150/90 (https://dejure.org/1991,7756)
BFH, Entscheidung vom 10.04.1991 - II B 150/90 (https://dejure.org/1991,7756)
BFH, Entscheidung vom 10. April 1991 - II B 150/90 (https://dejure.org/1991,7756)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses bei Erledigungserklärung der Hauptsache durch die Parteien

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1992, 518
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 26.03.1980 - I B 23/80

    Richterablehnungsgesuch - Abänderung des Richterablehnungsgesuch

    Auszug aus BFH, 10.04.1991 - II B 150/90
    Diese Entscheidung ist die notwendige Folge der von den Beteiligten abgegebenen übereinstimmenden Erledigungserklärungen (§ 138 Abs. 1 FGO); sie ist durch Rechtsmittel nicht anfechtbar; Einwendungen gegen die Erledigung der Hauptsache hat die Klägerin nicht erhoben (vgl. BFH-Beschluß vom 26. März 1980 I B 23/80, BFHE 130, 20, BStBl II 1980, 335).
  • BFH, 28.01.1986 - VII B 118/85

    Ablehnung eines ganzen Senats ohne Angabe von Ablehnungsgründen gegen die

    Auszug aus BFH, 10.04.1991 - II B 150/90
    Der Zulässigkeit der Beschwerde steht auch nicht entgegen, daß sich das Ablehnungsgesuch auf Gründe aus dem abgeschlossenen PKH-Verfahren stützt, denn es ist zulässig, die Ablehnungsgründe im noch anhängigen Hauptsacheverfahren weiter zu verfolgen (BFH-Beschluß vom 28. Januar 1986 VII B 118/85, BFH/NV 1986, 415).
  • BFH, 10.06.1975 - VII B 39/75

    Beschwerde - Einlegung der Beschwerde - Rechtsmittelerklärung - Aufnahme in

    Auszug aus BFH, 10.04.1991 - II B 150/90
    in das von der Justizangestellten A geführte Sitzungsprotokoll aufgenommen worden ist (vgl. BFH-Beschluß vom 10. Juni 1975 VII B 39/75, BFHE 116, 7, BStBl II 1975, 673).
  • BGH, 11.07.2007 - IV ZB 38/06

    Richterablehnung im Tatbestandsberichtigungsverfahren

    Ist aber bei Begründetheit des Ablehnungsgesuchs eine weitere richterliche Tätigkeit im Tatbestandsberichtigungsverfahren ausgeschlossen, besteht an der Entscheidung darüber auch kein Rechtsschutzinteresse (BFH aaO; vgl. ferner BFH, Beschlüsse vom 10. April 1991 - II B 150/90 - BFH/NV 1992, 518 = juris Tz. 5 und vom 17. Februar 1999 - IV B 41/98 - BFH/NV 1999, 962 f. = juris Tz. 12 zur Unzulässigkeit bei noch ausstehender Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung; OLGR Frankfurt 1997, 154 zur Unzulässigkeit bei noch anhängiger Gegenvorstellung; OLG Karlsruhe FamRZ 2007, 55 = juris Tz. 3 zur Unzulässigkeit bei noch vorzunehmender Abgabe des Rechtsstreits).
  • BFH, 17.02.1999 - IV B 41/98

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Rechtsschutzbedürfnis für

    Für die Beschwerde gegen einen ablehnenden Beschluß über ein Befangenheitsgesuch entfällt das Rechtsschutzbedürfnis mit dem Eintritt der Hauptsacheerledigung durch übereinstimmende Erledigungserklärungen (Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. April 1991 II B 150/90, BFH/NV 1992, 518).

    Auch die danach noch zu treffende Kostenentscheidung vermittelt nach der Rechtsprechung des BFH kein Rechtsschutzbedürfnis (Beschluß in BFH/NV 1992, 518).

  • BFH, 17.10.2001 - III S 14/00

    PKH; Erledigung der Hauptsache; Richterablehnung

    Dies folgt nicht bereits daraus, dass das Rechtsschutzbedürfnis für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens nicht mehr gegeben ist, weil sich das Klageverfahren erledigt hat (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. April 1991 II B 150/90, BFH/NV 1992, 518), denn der Kläger hat vor dem erledigenden Ereignis einen formgerechten Antrag gestellt und zudem das Beschwerdeverfahren in der Hauptsache für erledigt erklärt (Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl. 1997, § 142 Rz. 24, m.w.N.).
  • BFH, 30.01.2001 - VII B 316/00

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für die Beschwerde gegen einen ablehnenden

    Für die Beschwerde gegen einen ablehnenden Beschluss über ein Befangenheitsgesuch entfällt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. Beschlüsse vom 17. Februar 1999 IV B 41/98, BFH/NV 1999, 962, und vom 10. April 1991 II B 150/90, BFH/NV 1992, 518) das Rechtsschutzbedürfnis mit dem Eintritt der Hauptsacheerledigung durch übereinstimmende Erledigungserklärungen, wenn Einwendungen gegen die Erledigung der Hauptsache nicht erhoben werden.
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